Nachgehakt: Kann man Essen zweimal einfrieren?

Darf man Gerichte zweimal einfrieren? Die meisten sagen, nein, niemals. Aber stimmt das auch? Ist es wirklich nicht möglich, etwas zum zweiten Mal einzufrieren, wenn es bereits aufgetaut war? Doch. Bei einigen Gerichten und Lebensmitteln geht das, wenn man einige Dinge beachtet. Also sehen wir genauer hin, was es mit dem alten Satz: „Einmal aufgetaut – nicht mehr einfrieren“ auf sich hat. Vielleicht spart man sich so zukünftig das unnötige Wegwerfen von Lebensmitteln.



Es kommt also darauf an. Nicht alles eignet sich dazu, dass es wiederholt eingefroren wird. Aber einiges gibt es und das sollte man wissen. Wir werfen sowieso zu viel weg, da ist dieses Wissen sogar sehr wichtig. Wichtig für unseren Geldbeutel, für unsere Natur. Aber auch wichtig zu wissen, was sich gar nicht eignet. Sehen wir mal genauer hin.
Eine Regel gilt immer: Rohes Fleisch, Fisch und Meeresfrüchte dürfen auf gar keinen Fall wiederholt eingefroren werden. Wenn es sich doch nicht vermeiden lässt, weil es zum Beispiel auf dem Transportweg angetaut war, dann auf jeden Fall gut durchgaren, um bedenkliche Bakterien sicher zu vernichten. Auch bei Geflügel und Hackfleisch sollte man besonders vorsichtig sein. Also nicht wegwerfen, aber sehr gut durchgaren. Hier gilt in etwa die Regel: Mindestens 10 Minuten bei mindestens 80 Grad durchgaren.



Was man gar nicht wieder einfrieren sollte, sind Speisen, welche mit rohen Eiern zubereitet wurden. Entweder aufessen, an die Nachbarn verteilen, oder entsorgen. Auch Gerichte, die mit frischer Milch oder Sahne verarbeitet wurden, dürfen nicht eingefroren werden. Besonders im Sommer sollte man auch keine Gerichte einfrieren, die stundenlang in der Hitze standen. Gleich verwerten oder entsorgen. Nicht einfrieren.
Was man wieder einfrieren darf, sind alle Speisen, außer die im vorigen Abschnitt genannten, die richtig gut durchgegart waren. Allerdings sollten diese dann zeitnah nach dem abkühlen eingefroren werden, nicht, nachdem sie stundenlang in der Hitze gestanden sind, was im Sommer ja oft der Fall ist. Auch Brot, frisches Gemüse, welches schon aufgetaut war, darf bedenkenlos wieder eingefroren werden.



Allerdings gilt für das Gemüse: Nicht roh einfrieren. Es sollte zumindest kurz blanchiert werden. Einfach kurz in kochendem Wasser ziehen lassen, wenige Minuten reichen. So bleiben auch die Mineralstoffe und die Farbe gut erhalten und das Gemüse kann wieder eingefroren und später weiter verarbeitet werden. Bei Brot gibt es nichts zu beachten. Wenn es eingefroren war, man merkt, dass es nicht benötigt wird, einfach wieder einfrieren. Natürlich nicht mehrere Male. Einmal geht das aber auf jeden Fall.
Lebensmittel zweimal einfrieren: Was Sie beachten müssen

Wie man sieht, gibt es also durchaus Lebensmittel, die man bedenkenlos wieder einfrieren kann, wenn sie bereits aufgetaut waren. Natürlich sollte man schon darauf achten, wie die Lebensmittel jetzt aussehen, haben sie ihre Farbe verändert? Ihren Geruch? Dann dürfen sie nicht mehr zurück in den Gefrierschrank oder die Truhe.



Es sollte auch klar sein, dass das wiederholte Einfrieren seine Kosten hat. Es geht Farbe verloren und auch teilweise der Geschmack. Auch die Konsistenz der Speisen leidet natürlich darunter. Wen das nicht stört, kann aber seine Lebensmittel getrost einfrieren, auch wenn sie bereits gefroren waren. Zu empfehlen wäre, wenn gekochte Lebensmittel eingefroren werden, dass man diese in kleinen Portionen wieder einfriert. So kann man immer nur das entnehmen, was aktuell benötigt wird.
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