Was man wieder einfrieren darf, sind alle Speisen, außer die im vorigen Abschnitt genannten, die richtig gut durchgegart waren. Allerdings sollten diese dann zeitnah nach dem abkühlen eingefroren werden, nicht, nachdem sie stundenlang in der Hitze gestanden sind, was im Sommer ja oft der Fall ist. Auch Brot, frisches Gemüse, welches schon aufgetaut war, darf bedenkenlos wieder eingefroren werden.



Allerdings gilt für das Gemüse: Nicht roh einfrieren. Es sollte zumindest kurz blanchiert werden. Einfach kurz in kochendem Wasser ziehen lassen, wenige Minuten reichen. So bleiben auch die Mineralstoffe und die Farbe gut erhalten und das Gemüse kann wieder eingefroren und später weiter verarbeitet werden. Bei Brot gibt es nichts zu beachten. Wenn es eingefroren war, man merkt, dass es nicht benötigt wird, einfach wieder einfrieren. Natürlich nicht mehrere Male. Einmal geht das aber auf jeden Fall.