Der alte Mythos, dass man einmal aufgetaute Lebensmittel und Speisen nicht mehr wieder einfrieren darf, ist also jetzt entzaubert. Wenn man einiges beachtet, kann hier nichts schief gehen. Was ist aber mit den Warnhinweisen auf den Packungen der Fertiggerichte? Dort steht klar, dass man einmal aufgetaute Ware nicht wieder einfrieren darf?



Hierzu sagen die Hersteller: "Diese Angabe ist eine Vorsichtsmaßnahme, damit aufgetaute Produkte sofort verzehrt werden und nicht vor dem Wiedereinfrieren längere Zeit bei Plustemperatur lagern, wo sie einer erhöhten Keimbildung ausgesetzt sind", zitiert br.de das Deutsche Tiefkühlinstitut. Das ist also eine reine Vorsichtsmaßnahme, damit niemand in Haftung genommen werden kann. Jetzt weißt du Bescheid und kannst manche Dinge, die bereits aufgetaut waren, bedenkenlos wieder einfrieren. Wir haben auf jeden Fall wieder etwas dazu gelernt.